Ax Hochbaurecht

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Neu im Angebot: Intensivschulung „Aktuelle bauvertragsrechtliche Entwicklungen und Rechtsprechung nach VOB/B“

Die Komplexität bei Planung und Projektabwicklung steigt immer weiter an. Entscheidungen müssen innerhalb kurzer Fristen getroffen werden. Terminsicherung wird immer wichtiger. Die alten Herangehensweisen reichen oft nicht mehr aus, um öffentliche Bauprojekte erfolgreich abzuwickeln.

Unter dem Druck des Tagesgeschäfts bleibt häufig keine Zeit für eine intensivere Auseinandersetzung mit den aktuellen bauvertragsrechtlichen Entwicklungen und der aktuellen bauvertragsrechtlichen Rechtsprechung.

In unserer Intensivschulung werden die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht.

Diese Intensivschulung ist darauf ausgerichtet, einem kleineren Kreis von Teilnehmenden relevante Urteile der vergangenen Jahre zum Bauvertragsrecht vorzustellen und je nach Bedarf umfassend zu erörtern.

Wir nehmen entschlossen und zielgerichtet in den Blick die für Ihr Bauprojekt entscheidenden Bereiche Kosten, Qualitäten und Termine. Wir erarbeiten projektbezogene und situationsbezogene Lösungen. Nur unbedingt notwendige theoretische Erörterungen, ansonsten direkt anwendbares topaktuelles Knowhow in Sachen Bauvertragsrecht.

Die Schulung vermittelt einen Überblick über das Bauvertragsrecht nach VOB/B. Praxisrelevante Themenbereiche werden im Einzelnen erläutert.

Bauvertragsrecht (VOB/B)

  • Vergütung im Einheits- und Pauschalpreisvertrag
  • Nachträge – Anordnung von Leistungsänderungen und ihre Vergütung
  • Abnahme – Voraussetzungen und Folgen
  • Mängel – Rechte des Auftraggebers
  • Abrechnung und Zahlungen
  • Kündigung des Bauvertrags
  • Vertragserfüllungs-/Gewährleistungssicherheiten
  • Verhältnis der VOB/B zum BGB

Neben der Vermittlung von theoretischem Wissen steht die Darstellung der praktischen Anwendung zu den folgenden Themen im Vordergrund. Aus der Praxis für die Praxis.

Alle Teilnehmenden erhalten ein umfangreiches Skript und Arbeitsmaterial, das einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Entscheidungen der vergangenen Jahre enthält. Die Teilnehmenden können per Mail vor dem Termin ihre Interessenschwerpunkte bzw. bestimmte Entscheidungen mitteilen.

Der Schulungsleiter wird bei der Agendaplanung alle von den Teilnehmenden geäußerten Wünsche berücksichtigen. Die Agenda wird so gestaltet, dass ausreichend Zeit für Diskussionen und Erfahrungsaustausch bleibt.

Mitarbeiten. Fragen stellen, diskutieren und vergaberechtlich entscheidend nach vorne kommen. Optimaler Lernerfolg, abrufbares wichtiges neues Wissen. Sicherheit im Tagesgeschäft.

Diese Intensivschulung richtet sich an Ihre Mitarbeiter/-innen, die mit Bauverträgen betraut sind. Um einen optimalen Lernerfolg und Austausch in dieser Intensivschulung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl beschränkt.

Weitere Bestimmungen sind dem Dokument “03_Vergabekriterien Konzeptvergabe” zu entnehmen, zB:

Um die Gewichtung zwischen Konzeption und Kaufpreis von 60 % zu 40 % zu fixieren, wird nach Vergabe der Punktzahlen für die Konzeption der Anbieter mit der höchsten Punktzahl die maximale Punktzahl von 600 vergeben. Die nachfolgenden Anbieter erhalten entsprechend ihrer Punktzahl im Verhältnis die entsprechende Punktzahl. Die Wertungspunkte für die nachfolgenden Konzepte ergeben sich daher aus der folgenden Berechnung:

Konzeption

Hinsichtlich des Wertungskriteriums “Konzeption“ erhält ein Angebot eine Beurteilung von

a) Sozialstruktur (max. 360 Punkte)

Die Kommune wünscht sich eine heterogene Bewohnerstruktur. Die Wohnungsbelegung soll ein Abbild der Gesellschaft sein. Für entsprechende Maßnahmen, die der Anbieter einplant, um dieses Ziel zu erreichen, werden bis zu 360 Punkte vergeben. Beim Kriterium „Sozialstruktur“ fließt in die Bewertung u.a. mit ein, mit welchen Mitteln der Anbieter versucht, eine möglichst durchmischte Bewohnerstruktur zu erzielen. Hierzu gehört das Verhältnis der Wohnungen nach dem 1. Förderweg gegenüber dem 2. Förderweg oder auch zu ungebundenem Wohnraum. Es können auch sonstige Maßnahmen zur Erzielung einer durch mischten Belegung vorgesehen werden.

b) Bindefrist sozialer Wohnungsbau (max. 60 Punkte)

Die Bindungsfrist „Sozialer Wohnungsbau“ muss mindestens 25 Jahre gewährleistet sein. Mindestens 25 Jahre = 40 Punkte Über 30 Jahre = 60 Punkte

c) Barrierefreiheit (max. 60 Punkte)

Eine Barrierefreiheit nach den gesetzlichen Regelungen ist zu gewährleisten. Darüberhinausgehende Maßnahmen im Sinne von Menschen mit einge[1]schränkter Mobilität oder sonstigen körperlichen Einschränkungen wird begrüßt. Umsetzung der Barrierefreiheit nach den rechtlichen Bestimmungen = 40 Punkte Umsetzung von Maßnahmen über die rechtlichen Mindestanforderungen hin[1]aus = 60 Punkte

d) Bauökologie (max 120 Punkte)

Die Umsetzung der Baumaßnahme soll bauökologisch nachhaltig, umwelt- und ressourcenschonend erfolgen. Es ist die Nutzung von regenerativen Energiequellen vorzusehen (bis zu 120 Punkte).

2. Kaufpreis Das Angebot für das Grundstück mitsamt Gebäuden darf folgende Summe nicht unterschreiten: …

Der Kaufpreis ist verbindlich in das Angebotsschreiben einzutragen. Die Berechnung der Bepunktung erfolgt nach dem Dreisatz.

Zusätzliche Regeln zur Phase 2 (Angebotsphase) werden ggf. mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Terminübersicht zum Verfahrensablauf

Teilnahmefrist Phase 1 …

Aufforderung zur Angebotsabgabe …

Erarbeitung, Einreichung Konzept inkl. Angebot bis zum …