Bauträgerrecht
Wir sind auf das Bauträgerrecht spezialisiert. Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Bauträgern sowie Bauträger gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir sind für Erwerber rund um die Errichtung und Erwerb des Wohnungseigentums tätig und vertreten sowohl den Sondereigentümer im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir beraten und vertreten deutschlandweit.
Gerade weil beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung bzw eines noch zu errichtenden Hauses die Besonderheit besteht, dass der Erwerber regelmäßig Eigentum erst nach Fertigstellung des Objektes erwirbt, ergeben sich unterschiedliche Konstellationen im Zusammenhang mit der Bauausführung. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, den Bauträgervertrag vor dessen Unterzeichnung überprüfen zu lassen.
Kommt es während der Errichtung zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zahlungsplan (Fertigstellungsrate, Schlussrate) oder wegen Mängeln bzw. Verzug, setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Da das Bauvertragsrecht Auswirkungen auf das Wohnungseigentumsrecht hat, sind wir auf hierauf spezialisiert und beraten umfassend. Gerade bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen verfügen wir über den hierzu notwendigen technischen Sachverstand und sehr gute Erfahrung.
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir erstellen für Bauherren und Investoren Architekten- und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge usw.. Wir setzen für unsere Auftraggeber Schadenersatzansprüche gegen Architekten und Ingenieure durch, die durch Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler oder mangelhafte oder fehlerhafte Beratung entstanden sind.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung.
Für Architekten und Ingenieure bieten wir unsere baubegleitende Unterstützung an.
Wir beraten Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Honorarforderungen und bei dem Abschluss von Verträgen. Wird ein Architekt oder Ingenieur in die Haftung genommen, sorgen wir für die Abwehr von Ansprüchen.
Wir verstehen die baustellenspezifischen Probleme.
Anwalt für Immobilienrecht
Wir prüfen notarielle Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und gewerbliche Immobilien. Unsere Tätigkeit als spezialisierte Anwaltskanzlei umfasst die Betreuung für den Erwerb oder Veräußerung von Immobilien, den Entwurf oder Prüfung von Bauträgerverträgen. Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von Gewerberaummietverträgen. Bei Grundstücken bestehen oft wirtschaftliche Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Hypotheken oder Grundschulden. Wir vertreten Wohnungseigentumsgemeinschaften bei Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentum und dessen Rechtsverhältnisse. Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Erben, Verwalter, Eigentümer oder Makler in allen Bereichen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Übertragung von Eigentum an Immobilien.
Anwalt für gerichtliche Verfahren
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Tätigkeit als Anwalt vor Gericht haben wir eine hohe Kompetenz und Erfahrung in der Prozessführung. Ziel unserer Tätigkeit ist es, Ihre Ansprüche -wenn eben möglich- außergerichtlich durchzusetzen. Der Sie betreuende Rechtsanwalt nimmt sämtliche Gerichtstermine im Rahmen des Mandatsverhältnisses persönlich wahr.
Wir vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht.