Ax Hochbaurecht

  • Uferstraße 16, 69151 Neckargemünd
  • +49 (0) 6223 868 86 13
  • mail@ax-hochbaurecht.de

Zwischenruf - Für mehr Augenmaß auch im Hochbaurecht …

Es ist Deutschland, April 2025. Ein Laden will seinen Kunden das Einkaufserlebnis verschönern. Vier Tische sollen vor die Tür. Die Verwaltung – konkret: die Baubehörde – verlangt ein „belastbares statisches Gutachten“ von einem Fachbüro. Man fürchtet offenbar, dass die Tiefgarage darunter zusammenbrechen könnte. Die Kommune muss den geprügelten Boten eines Regelwerks abgeben, das ihr vom Gesetzgeber um die Ohren geschmiedet wurde – oft mit besten Absichten, aber mit null Vertrauen in Augenmaß und Menschenverstand. Denn was sollen die Sachbearbeiter im Rathaus tun? Wenn ein Gesetz besagt, dass bei Nutzungsänderung über Tiefgaragen eine statische Prüfung nötig ist, dann bleibt da kein Entscheidungsspielraum. Die Kommune darf nicht entscheiden, ob geprüft wird – sie muss. Und wehe, sie tut es nicht, und wirklich passiert was. Dann steht der Bürgermeister am Pranger, und nicht der Gesetzgeber, der so formuliert hat. Dabei sitzen in den Rathäusern Menschen, die das Anliegen durchaus verstehen – die sich wünschen, dass die Innenstadt belebt wird, dass Handel und Wandel blühen. Aber sie sind gefesselt an ein Korsett aus Vorschriften, das ihnen jeden Spielraum nimmt. Und wenn dann einer fragt: „Warum ist das so?“ – dann müsste die ehrliche Antwort lauten: Weil der Gesetzgeber sich vor Verantwortung drückt und alles bis ins letzte Detail regeln will.